Arbeitskreis bekennender Christen

6. ABC-Versammlung – 2003

6. ABC-Versammlung

um Bekenntnis, Erneuerung und Einheit der Kirche

 23. Februar 2003 – Nürnberg

Wir sind Kirche –

Christus: „Ihr werdet meine Zeugen sein“

Erklärung

I.  Der Bekenntnisfall (status confessionis)

Wenn Synoden und andere kirchenleitende Organe in auffallendem Widerspruch zu Aussagen des Alten und Neuen Testamentes beschließen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit privaten oder öffentlichen Segenshandlungen zu begleiten, werden Christen, die sich an die Heilige Schrift gebunden wissen, ihnen darin nicht folgen. Sie werden entsprechende Beschlüsse als nichtig, ja als Ausdruck des Abfalls von Gottes Wort betrachten. [1]

 

II.  Die reformatorische Begründung

Martin Luther hat 1523 biblisch begründend festgestellt, „dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu [be-]urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen.“ Seine Erklärung beginnt mit der Feststellung: Als erstes muss man sich im klaren sein, „wo und wer die christliche Gemeinde ist.“ Die Geschichte zeigt nämlich, dass unter dem Namen „Kirche“ zu allen Zeiten menschliche Machenschaften zum Zuge kamen, die dem Willen Gottes widersprechen. Luther sagt: „Die christliche Gemeinde ist mit Sicherheit daran zu erkennen, dass in ihr das lautere (unverfälschte) Evangelium gepredigt wird.“ [2]

Aus der Verheißung  Jes 55,10f: „Mein Wort … wird nicht wieder leer zu mir zurückkommen, sondern wird … ausrichten, wozu ich es sende“, schließt er:

Daher sind wir sicher, dass es unmöglich ist, dass dort nicht wirklich Christen sein sollten, wo das Evangelium gilt, wie wenige, wie sündig und gebrechlich sie auch sein mögen; ebenso ist es unmöglich, dass da, wo das Evangelium nicht gilt, sondern Menschenlehren herrschen, Christen und nicht vielmehr Heiden sind, auch wenn sie sehr zahlreich sind und sich heilig und fein betragen.“ [3]

Es kann also vorkommen, dass „kirchliche“ Leitungsorgane Beschlüsse fassen, die auf zeitgemäßen und gesellschaftlich mehrheitsfähigen („menschlichen“) Überzeugungen beruhen und ihnen zuliebe Aussagen der Heiligen Schrift für ungültig erklären. [4]

In solchen Fällen ist, was „Kirche“ heißt, nicht als Kirche Jesu Christi anzuerkennen. Mit dem Wort: „Meine Schafe kennen meine Stimme“ (Joh 10,4) hat Jesus der Gemeinde, die sich an sein Wort hält, das Recht und die Verpflichtung übertragen, „kirchliche Autoritäten“, die von Gottes Wort abweichen, die Gefolgschaft zu verweigern. Luther:

Darum lassen wir Bischöfe und Konzilien (Synoden) beschließen und festsetzen, was sie wollen, aber wenn wir Gottes Wort für uns haben, soll es bei uns stehen und nicht bei ihnen, ob es recht oder unrecht sei, und sie sollen uns nachgeben und sich nach unserem Wort richten.“ [5]

 

III.  Was auf dem Spiel steht

Man könnte zwar meinen, die Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sei eine Randfrage, die nur wenige Gemeindeglieder betrifft und nur in sehr seltenen Fällen gewünscht wird. Man müsse dieser Frage also nicht ein so großes Gewicht beimessen und könne über die fraglichen Beschlüsse kirchenleitender Organe stillschweigend hinweggehen. [6]

Dagegen spricht jedoch, dass die Einführung solcher neuartigen Segnungen insofern einen Bruch mit der Geschichte des christlichen Gottesdienstes darstellen würde, als dadurch etwas, was in biblischer Tradition als bei Gott nicht erwünscht galt, in ausdrücklichem Widerspruch zu Gottes Wort unter Gottes speziellen Schutz und Segen gestellt werden sollte. [7]

Das wäre ein Missbrauch christlichen Gottesdienstes. Was in der Bibel als „Greuel“ galt, würde ‚nach heutigem Verständnis’ neu bewertet, d.h. das „Gesetz“ Gottes würde an diesem Punkt als zeitgebundene, heute nicht mehr aufrecht zu erhaltende Normvorstellung  für nicht gültig erklärt werden. Was nach neutestamentlicher Lehre zu den Verhaltensweisen zählte, die vom Reich Gottes ausschließen (1Kor 6,9-11), würde nun durch einen neu erfundenen Kultus in ein neu definiertes „Reich Gottes“ einbezogen. Dies würde jedoch kein Sündenbekenntnis mehr erfordern und Sündenvergebung unmöglich machen. Außerdem verhindert dies Seelsorge und Hilfe zur Veränderung. [8]

Durch die Herausnahme aus dem Geltungsbereich des biblischen „Gesetzes“, das den Verstoß gegen Gottes Schöpferwillen aufdeckt, würde auch die Rechtfertigungslehre in diesem Zusammenhang gegenstandslos. An die Stelle des „Evangeliums“ der Vergebung der Sünden träte in diesem Fall die (selbstverständliche) „Rechtfertigung“ eines in der Bibel scharf kritisierten Verhaltens. Sie beurteilt dieses als Zeichen des Dahingegebenseins und erklärt es als Auswirkung der Abwendung von Gott. Genau das aber schicken sich evangelische Landeskirchen gerade an, paradoxerweise durch eine „kirchliche“ Zeremonie zu legitimieren. [9]

 

Keine Schöpfungsvariante!

Es trifft nicht zu, dass es sich bei der Einführung einer Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften um eine seelsorgerliche Frage handelt. Seelsorgerliche Entscheidungen können nicht generell geregelt, sondern jeweils nur im Einzelfall im Blick auf die betroffenen Personen entschieden werden. Das Interesse an einer generellen Ermöglichung kirchlicher Segenshandlungen an gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beruht vielmehr auf dem erklärten Wunsch, Homosexualität als Schöpfungsvariante zu würdigen. Das setzt voraus, dass sich Israel und die Kirche seit Jahrtausenden über Gottes Willen getäuscht und seine Schöpfungsabsicht missverstanden hätten. Ihr Gottesbild wäre an diesem Punkt verfehlt gewesen! Damit geht es hier darum, an die Stelle der biblischen Offenbarung Gottes ein verändertes Gottesbild zu setzen. [10]

 

IV.  Die Konsequenzen

Wenn dies eintritt, wenn also kirchliche Leitungsorgane einem gesellschaftlichen Trend folgend und vom Wortlaut der Bibel abweichend, irgendwie geartete Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften einführen sollten und damit Abschied nähmen von dem verpflichtenden biblischen Gottesbild, dann wird der ABC bekennenden Christen nicht empfehlen, aus der Kirche auszutreten, obwohl viele Christen diesen Schritt erwägen. Trennung von der Kirche Jesu Christi ist vielmehr die Einführung der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. [11]

Aber sie werden sich weigern, solche Segnungen

  • durchzuführen,
  • daran teilzunehmen,
  • sie in dem Bereich, in dem sie Verantwortung tragen, zuzulassen
  • und mit denen, die sie durchführen, geistliche Gemeinschaft zu pflegen. [12]

 

Gemeinden, die jene Neuerungen ablehnen, würden sie, auch wenn sie durch Mehrheitsbeschluss eingeführt werden sollten,

  • in keiner Weise anerkennen.
  • Sie würden sie im Gegenteil als wieder rückgängig zu machende Verirrungen bekämpfen. [13]

 

Bekennende Christen, die zu einer Gemeinde oder Gemeinschaft gehören, in der entsprechende Neuerungen durch Pfarrer und Kirchenvorstand eingeführt würden,

  • nähmen von dieser Gemeinde Abstand;
  • sie schlössen sich einer bekennenden Gemeinde an;
  • bekennende Christen und Gemeinden würden sich innerhalb der Kirche zusammenschließen. [14]

 

Heute, wenn ihr meine Stimme hören werdet, so verstockt eure Herzen nicht

Hebr 3,15 (Wochenspruch)

 

Einmütig verabschiedet von den Delegierten

der 6. Versammlung um Bekenntnis, Einheit und Erneuerung der Kirche.

 

Nürnberg, 23. Februar 2003 (am Sonntag Sexagesimä)